Allergenkennzeichnung – Mehr Schutz für den Verbraucher!

Ende 2014 tritt im Rahmen der Lebensmittelinformationsverordnung die Allergenkennzeichnung zum Schutz der Verbraucher in Kraft. Lesen Sie in diesem Artikel mehr darüber.

Am 13. Dezember 2014 wird die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) die bestehende Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) ablösen. Mit dieser neuen Verordnung wird es nun auch eine einheitlichere und strengere Regelung zum Thema Allergenkennzeichnung geben.

 

Allegerkennzeichnung – Was bedeutet das für den Verbraucher?

Mit der Allergenkennzeichnung soll es dem Verbraucher leichter gemacht werden, Lebensmittel, ob verpackt oder unverpackt, die allergieauslösende Zutaten enthalten, zu erkennen.

Bei verpackter Ware konnte der Verbraucher bereits allergene Stoffe der Zutatenlliste und Hinweise wie z.B. „Kann Spuren von Nüssen enthalten“ oder ähnliches der Verpackung oder dem Etikett entnehmen. Bei unverpackter Ware war ihm dies bisher jedoch nicht möglich.

 

Was regelt die neue Allergenkennzeichnung?

Bei der Allergenkennzeichnung müssen die 14 häufigsten allergieauslösenden Zutaten in der Zutatenliste stets für den Verbraucher angegeben werden. Folgende Lebensmittel werden als die am häufigsten allergieauslösend eingestuft:

  • Erdnüsse
  • Schwefeldioxid + Sulfite
  • Sesamsamen
  • Fisch
  • Schalenfrüchte
  • Lupinen
  • Weichtiere
  • Soja
  • Milch +  Lactose
  • Sellerie
  • Eier
  • Glutenhaltiges Getreide
  • Senf
  • Krebstiere

Diese Stoffe müssen angegeben werden, wenn sie absichtlich zur Erzeugung des Produkts verwendet werden. Zufällig in das Produkt gelangte allergene Stoffe sind hierbei nicht berücksichtigt, werden aber von einigen Betrieben mit der freiwilligen Angabe „Kann Spuren von … enthalten“ berücksichtigt. Bisher galt die Allergenkennzeichnung nur für abgepackte Lebensmittel. Ab 13. Dezember 2014 muss dies jedoch auch für lose Lebensmittel, wie z.B. Backwaren bei Bäckern angegeben werden. Wie die Betriebe Ihre losen Produkte kennzeichnen ist jedoch aktuell gesetzlich noch nicht geregelt.

 

Was regelt die Lebensmittelinformationsverordnung noch?

Neben der Allergenkennzeichnung treten mit der neuen Lebensmittelinformationsverordnung zum 13. Dezember 2014 folgende Regelungen in Kraft:

  • Vorgeschriebene Mindestschriftgrößen auf Etiketten und Verpackungen
  • Angaben zum Ursprungsland diverser Fleischarten
  • Einfrierdatum für Fleisch und unverarbeitete Fischerzeugnisse
  • Deutlichere Angabe von Lebensmittelimitaten
  • Pflichtkennzeichnung für Lebensmittel, die im Onlinehandel vertrieben werden

Diesen Neuregelungen folgt dann im Dezember 2016 die neue Nährwertkennzeichnung, die es für Produzenten verpackter Lebensmittel zur Pflicht macht, ihre Lebensmittel mit einer entsprechenden Nährwerttabelle zu versehen.