Die neue Lebensmittelinformationsverordnung – EU Nr. 1169/2011

Seit dem Jahr 2011 steht Sie fest – die neue EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Ein Jahr vor der verpflichtenden Umsetzung möchten wir Sie über die verbindlichen Neuerungen und Veränderungen informieren. Der Verbraucher soll vor allem besser über das jeweilige Lebensmittel und dessen Bestandteile informiert werden. Die Regelungen zur Lebensmittelkennzeichnung müssen bis zum 13. Dezember 2014, die Nährwertkennzeichnung hingegen bis zum 13. Dezember 2016 zwingend umgesetzt werden. Alle Neuerungen der einheitlichen Lebensmittel- und Nährwertkennzeichnung im Kurzüberblick

1. Energie- und Nährwertangaben

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung müssen der Energiegehalt ( Brennwert ) und sechs weitere Nährstoffe (Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz) verpflichtend in Form einer Tabelle angegeben werden.

 

2. Mindestschriftgröße

Die Lebensmittelinformationen müssen gut lesbar und mindestens in einer Schriftgröße vom 1,2mm gedruckt werden.

 

3. „Analogkäse“ und „Klebefleisch“

Bei Lebensmittelimitaten, z.B. Analogkäse  muss der verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. Bei sogenanntem „Klebefleisch“ muss der Hinweis „Aus Fleischstücken zusammengefügt“ auf der Verpackung erfolgen.

 

4. Allergenkennzeichnung

Stoffe die Allergien oder Unverträglichkeiten hervorrufen können müssen im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden.

 

5. Herkunftskennzeichnung für Fleisch

Mit der neuen Lebensmittelinformationsverordnung muss außerdem eine Herkunftsbezeichnung für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch erfolgen.

 

6. Trans-Fettsäuren

Trans-Fettsäuren wurden nicht in die Liste für zusätzliche Nährwertkennzeichnung aufgenommen

 

7. Koffeinhaltige Lebensmittel

Für koffeinhaltige Lebensmittel, z.B. Energy Drinks müssen Warnhinweise, speziell für Kinder, Schwangere und Stillende sichtbar gemacht werden.

 

8. Angabe des Einfrierdatums

Das Einfrierdatum muss bei Fleisch- und Fischerzeugnissen und Zubereitungen angegeben werden. (Quelle: www.bmelv.de)

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Weiterführende Links:

Kennenzeichnung für die Lebensmittelindustrie