Gefahrstoffetiketten

Gefahrstoffetiketten zur Kennzeichnung nach GHS/CLP-Verordnung

Seit dem 1. Dezember 2010 müssen „reine” chemische Substanzen nach der neuen GHS/CLP-Verordnung mit Gefahrstoffetiketten gekennzeichnet werden. Die Übergangszeit, in der die alten Symbole noch genutzt werden konnten, ist vorbei. Die bisher verwendeten orangefarbigen Gefahrstoffpiktogramme wurden durch neue rautenförmige Gefahrstoffpiktogramme auf weißem Untergrund mit roter Umrandung ersetzt.

Kennzeichnung gem. GHS / CLP Verordnung, neue Symbole

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Ihre Vorteile:

  • Gefahrstoffetiketten für eine normengerechte Kennzeichnung nach GHS / CLP- Verordnung
  • Vorgedruckte Gefahrstoffetiketten mit GHS Piktogrammen
  • Chemikalienbeständiges Etikettenmaterial und Spezial-Thermotransferband für abriebfesten und dauerhaft lesbaren Druck
  • Spezielle Etiketten für Seetransporte gem. BS5609
  • Zweifarbige Drucksysteme für direkten Eindruck der GHS-Symbole in ihrer Produktion

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Diese neuen Gefahrstoffpiktogramme für reine chemische Substanzen ergänzen die REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Für den Einsatz der neuen Gefahrstoffpiktogramme gelten folgende Übergangsfristen innerhalb der EU: "Reine" chemische Substanzen müssen spätestens ab dem 01.12.2010 und Stoffgemische von chemischen Substanzen ab dem 01.06.2015 gemäß den neuen Vorschriften gekennzeichnet werden. In der Übergangszeit dürfen die alten Symbole zwar auch noch genutzt werden, aber nicht in Kombination mit den neuen Gefahrstoffpiktogramme. Es gilt also eine "Entweder/Oder-Regelung".

Nützliche Links

Das Umweltbundesamt (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) hat auf seiner Homepage ausführliche Informationen zum Thema Globally Harmonised System zusammengestellt:
http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/ghs.htm

Hier können Sie die offiziellen Gefahrstoffpiktogramme nach GHS / CLP- Verordnung in Druckqualität herunterladen:
http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/pictograms.html


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