Etikettendrucklösungen zur GHS Kennzeichnung nach Verordnung (EG) 1272/2008

etimark bietet Ihnen zur Umsetzung der neuen CLP-Verordnung maßgeschneiderte Kennzeichnungslösungen!

Bereits zum 20.01.2009 wurde in Europa GHS (Globally Harmonized Standard) in Form der CLP (Classification,  Labelling and Packaging-Verordnung 1272/2008 zur einheitlichen Einstufungs – und Kennzeichnungspflicht von gefährlichen Chemikalien verabschiedet.  Zum 01.06.2015 tritt nun auch der letzte Teil der neuen CLP-Verordnung, die Kennzeichnung von Stoffgemischen in Kraft.

 

Unsere Lösungskomponenten zur GHS Kennzeichnung

Für unsere Lösungen zur GHS konformen Gefahrstoffkennzeichnung werden ausschließlich aus Komponenten namhafter Hersteller zusammengestellt:

  • Etikettendrucker cab XC4 oder XC6 für den Druck zweifarbiger Thermotransferetiketten
  • Thermotransfer-Etiketten aus unserer eigenen Etikettenproduktion (u.a. seewasserbeständig nach BS5609)
  • Etikettendesign Software von Nicelabel

Ihre Vorteile mit den Lösungen zur GHS Kennzeichnung von etimark

 

  • Zweifarbiger Etikettendruck zur gesetzeskonformen Realisierung der CLP Verordnung
  • Passende Etiketten direkt vom Etikettenhersteller
  • Einfache GHS konforme Etikettengestaltung mit Designlösungen des Marktführers    

 

Die wichtigsten Infos zur neuen GHS Kennzeichnung zusammengefasst

Die Gefahren, die von  Chemikalien oder Stoffgemischen ausgehen, werden in dem neuen System nach physikalischen Gefahren sowie Gefahren für Umwelt oder Gesundheit eingestuft und in sogenannten Gefahrenklassen näher beschrieben. Das Globally Harmonized System unterscheidet dabei in insgesamt 28 Gefahrenklassen – 2 Klassen für Umweltgefahren, 16 für physikalische Gefahren und 10 Gefahrenklassen bei der Gesundheitsgefährdung. Jede Gefahrenklasse beinhaltet Vorgaben wie die Kennzeichnung zur Kommunikation der Gefahren zu erfolgen hat, so dass Menschen wissen, wie sie mit der Chemikalie oder dem Stoffgemisch umzugehen haben.

Bisher wurden zur bildlichen Darstellung der Gefahr, die von der Chemikalie ausgeht, schwarze Piktogramme auf orangefarbenen Quadraten verwendet. Nach dem neuen GHS Standard werden diese durch schwarze Symbole in roten Rauten ersetzt.

Die CLP-Verordnung löst in zwei Schritten die Stoffrichtlinie 67/548/EWG und die Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG ab:

  • Chemische Stoffe: 01.12.2010
  • Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG: 01.06.2015

Wollen Sie mehr über unsere Lösungen zur einfachen und sicheren GHS Kennzeichnung erfahren?

Wir beraten Sie gerne!