Einführung der EUDR
Einführung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verschoben und vereinfacht
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet Unternehmen, nachzuweisen, dass ihre Produkte nicht zur globalen Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Betroffen sind Rohstoffe wie Holz, Papier, Kautschuk, Kakao, Soja und alle daraus abgeleiteten Produkte – dazu zählen auch Etiketten. Wichtig ist eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der gesamten Lieferkette bis zum Ursprungsort.
Neue Fristen bei unveränderten Pflichten
- Für große Unternehmen besteht die Nachweispflicht ab dem 30.12.2026
- Für KMU und Kleinstunternehmen ab dem 30.06.2027
- Eine Due-Diligence-Erklärung muss nur von Firmen erstellt werden, die Produkte erstmals in die EU einführen
- Kleine Produzenten können eine vereinfachte Erklärung abgeben
etimark ist vorbereitet
Unsere Prozesse und Rückverfolgbarkeitsstrukturen sind startklar. Wir unterstützen unsere Kunden rechtzeitig vor den neuen Stichtagen umfassend bei der EUDR-Konformität.