Was ist zu beachten bei der Eierkennzeichnung

Seit 2004 gelten in der EU spezielle Richtlinien für die Auszeichnung von Eiern. Diese Richtlinien entsprechen der Verordnung (EG) Verordnug Nr.559/2008, die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angesetzt wurde. Nach diesen Richtlinien gibt es verschiedene Dinge, die man bei der Kennzeichnung von Eiern beachten muss. Außerdem gibt es bestimmte Informationen die ein Etikett, das zur Kennzeichnung von Eiern dient, enthalten muss.

EierkennzeichnungEieretiketten werden nicht direkt auf den Eiern angebracht, sondern auf den Kartons, welche diese beinhalten. Es gibt einige Pflichtangaben, aber auch freiwillige Angaben, welche solch ein Etikett enthalten muss.

Ein Etikett zur Eierkennzeichnung muss folgende Pflichtangaben enthalten:

  • Die Güteklasse (A-Extra, A, B oder C).
  • Die Gewichtsklasse (S, M, L oder XL).
  • Die Temperatur, bei der die Eier zu lagern sind.
  • Das Mindesthaltbarkeitsdatum.
  • Ein EAN-Code, der die entsprechende Packstellennummer beinhaltet.

Die freiwilligen Angaben sind:

  • Das Legedatum
  • Die Fütterung
  • Das letzte empfohlene Verkaufsdatum

Zusätzlich zu den speziellen Etiketten, gibt es auch spezielle Auszeichner für die Eierkennzeichnung. Hier bei der Firma etimark GmbH & Co. KG sind dies die etimark 3Y E-Auszeichner, die speziell auf die Kennzeichnung der Eieretiketten ausgelegt sind. Für die Kennzeichnung von Eiern haben wir ein Standardetikett in unserem Portfolio. Dieses Standardetikett hat die Größe 30 x 27mm. Die Felder welche man später, per Handauszeichner, mit den passenden Informationen füllt, werden hier mit demThermotransferverfahren vorgedruckt.

 

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