Allgemeine Servicevertragsbedingungen

Allgemeine Servicevertragsbedingungen

Hier informieren wir Sie über die allgemeinen Servicevertragsbedingungen der etimark GmbH & Co. KG und die sich daraus ergebenden Rechte & Pflichten.

1. Vertragsgegenstand

2. Serviceleistungen gemäß dem im Systemschein definierten Servicemodell

3. Ausschlüsse und Ausnahmen von der Servicepflicht von etimark

4. Pflicht des Kunden

5. Zahlung

6. Preisänderungen

7. Gewährleistung und Haftung

8. Abtretungsverbot

9. Datenschutz

10. Dauer des Vertrages und Beendigung

11. Anwendbares Recht, Nebenabreden, Schlussbestimmungen

1. Vertragsgegenstand

1.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Betreuung derjenigen Anlagen, Geräte und Softwareprodukte, welche auf dem Systemschein aufgeführt sind, der dem Servicevertrag zugeordnet ist.

 

1.2 Die zu erbringenden Leistungen bei Verträgen, die als Vertragsgegenstand Anlagen und Geräte beinhalten, umfassen:

a) die Bereitstellung des Servicedienstes von etimark an den Kunden zum Zwecke der Erhaltung der Anlagen und Geräte in betriebsbereitem Zustand (Instandhaltung) und die Versetzung der Anlagen und Geräte in betriebsbereitem Zustand (Instandsetzung)

b) den Ersatz oder Austausch von Teilen der Anlagen und Geräte während der Vertragsdauer im Rahmen des vorstehend zu a) bezeichneten  Servicedienstes während der Vertragsdauer, soweit etimark dies für erforderlich hält, wobei ersetzte oder ausgetauschte Teile in das Eigentum von etimark übergehen

c) Änderung und Verbesserung an den Geräten soweit etimark solche für erforderlich hält

d) die Bereitstellung aller, für die Bedienung der Anlagen und Geräte erforderlichen Unterlagen, die Eigentum von etimark bleiben

 

1.3 Die zu erbringende Leistungen bei Verträgen, die als Vertragsgegenstand Softwareprodukte beinhalten, umfassen:

a) die Bereitstellung des Servicedienstes von etimark über Telefon-Helpline, oder E-Mail.

b) Unterstützung bei Fragen, die sich aus der Softwarenutzung ergeben (bei Netzwerk-Lösungen in Zusammenarbeit mit dem Systemadministrator des Kunden)

c) Informationen über neue Updates während der Laufzeit des Vertrages. Die Information wird dem Auftraggeber per E-Mail zugesandt.

 

1.4 Die von etimark zur Erfüllung der Serviceverpflichtungen vorzunehmenden Leistungen und Lieferungen werden von etimark bestimmt. Eine Gewähr für ie unterbrechungsfreie Betriebsbereitschaft der Geräte, Anlagen und Softwareprodukte kann nicht übernommen werden.

 

1.5 etimark behält sich vor, ihren Service auf das Service Management System* zum Zwecke der Fernwartung umzustellen, unter der Voraussetzung, dass beim Kunden ein Leitungsnetz existiert oder geschaffen wird, an das sich etimark anschließen kann. In diesem Fall übernimmt etimark die Kosten des Service Management Systems, während der Kunde die Kosten des Leitungsnetzes trägt. In diesem Falle wird über weitere Einzelheiten eine gesonderte Vereinbarung zwischen den Parteien abgeschlossen.

2. Serviceleistung gemäß dem im Systemschein definierten Servicemodell

2.1 Routineservice für die Instandhaltung der Anlagen und Geräte wird, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, nach terminlicher Abstimmung so oft etimark dies für erforderlich hält, durchgeführt. Dies kann auch anlässlich der Durchführung von Instandsetzungsarbeiten erfolgen.

2.2 Zusätzliche außerplanmäßige Wartungen für die Instandsetzung der Geräte und Anlagen wird etimark, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Anforderung des Kunden durchführen.

2.3 Die Serviceleistung erfolgt während der normalen Arbeitszeit von etimark, an Werktagen Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr. Und Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Im Falle des Vorliegens höherer Gewalt wie Streik, Aussperrung usw. ist etimark nicht verpflichtet, Serviceleistungen zu erbringen, solange sie hierzu infolge des Vorliegens dieser Umstände daran gehindert ist.

2.4 Wenn es etimark möglich ist, werden auf Wunsch des Kunden Servicedienste auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von etimark erbracht, jedoch gesondert verrechnet.

2.5 Die im Rahmen des Servicevertrages durchgeführten Arbeiten werden in einem Kundendienstnachweis mit Angabe der ausgeführten Arbeiten festgehalten. Dieses Protokoll wird zweifach ausgefertigt und von den Beauftragten beider Parteien unterzeichnet. Eine Ausfertigung des Kundendienstnachweises wird dem Kunden zur Verfügung gestellt.

3. Ausschlüsse und Ausnahmen von der Servicepflicht von etimark

3.1 Gegenstand von Verträgen über Anlagen und Geräte ist nicht:

a) der Ersatz ganzer Anlagen oder Geräte und die Reparatur von Anlagen und Geräten, sofern die hierbei entstehenden Kosten für die Ersatzteile und für den Arbeitsaufwand, auch wenn er durch die Pauschale abgegolten ist, höher liegen als 50% des zu bemessenden Zeitwertes der entsprechenden Anlage oder der entsprechenden Geräte.

b) Lieferung, Austausch und Ersatz von Datenträgern, Zubehörteilen und Verschleiß-/Verbrauchsmaterial wie z.B. Farbbänder, Farbkassetten Druckköpfe (Druckplatten), Code-Karten, Batterien etc, wie im Servicevertrag näher spezifiziert.

c) Anstrich und äußere Reinigung der Anlage und Geräte, Instandhaltung oder Instandsetzung von Fremdteilen oder von durch Einbau fremder Teile veränderte Geräte die räumliche Versetzung der Geräte und die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft die Anpassung und der Anschluss der Anlagen und Geräte an neue Konfigurationen

 

3.2 Gegenstand von Verträgen über Softwareprodukte ist nicht:

a) Lieferung, Austausch, und Ersatz von Datenträgern sowie Kopierschutz-Dongles

b) Erbringung von Servicediensten für Softwareprodukte, die nicht im Systemschein aufgeführt sind (u.a. Betriebssysteme, Office-Anwendungen,u.v.m.)

c) Erbringung von Serviceleistungen vor Ort, wenn laut Servicemodell nicht Vertragsbestandteil.

 

3.3 etimark ist nicht verpflichtet, den Servicedienst zu leisten, wenn und insoweit:

a) Servicedienst und/ oder Austausch von Teilen erforderlich wird durch andere Ursachen als die normale Nutzung der Anlagen und Geräte, insbesondere durch höhere Gewalt, Unfall, von etimark nachzuweisende unsachgemäße Handhabung bzw. Fehlbedienung, Mängel der vom Kunden zu stellenden Anschlüsse und Einrichtungen, Verwendung von Datenträgern und/ oder Verbrauchsmaterialien die nicht zur Verwendung auf den Geräten geeignet sind, angeschlossene Fremdgeräte, von etimark nicht genehmigte Software und Ausfall der Stromversorgung.

b) Serviceleistungen, insbesondere Reparatur und Reparaturversuche von anderer Seite als von etimark oder von ihr beauftragter Fachkräfte oder Bedienpersonal durchgeführt wurden

c) die Anlagen und Geräte in irgendeiner Weise ohne vorherige Zustimmung von etimark geändert oder abgewandelt wurden

d) die Anlagen und Geräte ohne vorherige schriftliche Benachrichtigung an etimark aus den Räumen entfernt oder dort wieder installiert wurde

e) Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die von etimark nicht zugelassen sind, außer es liegt eine vorherige Genehmigung vor

 

3.4 Auf Wunsch des Kunden behält sich etimark vor, die vorherstehenden in 3.1 und 3.2 aufgeführten, von dem Service nicht erfassten Leistungen und Lieferungen zu erbringen, wobei der Arbeitslohn gemäß Servicepreislisten in der jeweils gültigen Fassung und das Material zu den jeweils gültigen Listenpreisen berechnet wird.

4. Pflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

4.1 Die Geräte und Anlagen nur gemäß der von etimark angegebenen und für einen störungsfreien Betrieb der Geräte notwendigen Installationsvorschriften, Umgebungsbedingungen, Klimatisierung und gemäß den Anschlusswerten, zu betreiben.

4.2 Die Geräte und Anlagen nur gemäß der von etimark zur Verfügung gestellten Betriebsanweisungen zu benutzen.
Sicher zu stellen, dass die Geräte und Anlagen nur von ausgebildeten Personal bedient werden und dafür zu sorgen, dass dieses Bedienpersonal die vorab genannte Bedienungsanleitung befolgt.
Vor jedem Serviceeinsatz die im Gerät gespeicherten Daten auf einem externen Datenträger zu speichern.
etimark bei dem Service zu unterstützen, insbesondere Personal zur Verfügung zu halten, das mit den Tätigkeiten des Kunden, den Programmen und gegebenenfalls der Bedienung der Anlage vertraut ist und etimark dieses Personal namentlich zu benennen.

4.3 Die zum Service erforderlichen Arbeitsräume und Einrichtung kostenlos etimark zur Verfügung zu stellen und etimark den ungehinderten Zutritt zu den Geräten und Anlagen zu verschaffen.

4.4 Material, welches zu Testzwecken erforderlich, ist kostenlos zur Verfügung zu stellen.

4.5 Leitungskosten für Service- und Testzwecke zu übernehmen. Alle erforderlichen technischen Einrichtungen einschließlich Heizung Stromversorgung Telefonverbindung und Einrichtungen zur Datenübertragung zum Zwecke und für die Dauer der Erbringung der Serviceleistung zur Verfügung zu stellen.

4.6 Zur Risikominimierung empfiehlt etimark dem Kunden den Abschluss einer Schwachstromversicherung für alle im Servicevertrag aufgeführten  Systeme.

4.7 Die Softwareprodukte, nur gemäß der von etimark zur Verfügung gestellten Betriebsanweisung zu benutzen.

4.8 Sicherzustellen, dass für den Telefon- und E-Mailsupport Bedienpersonal mit ausreichend PC-, Windows- sowie Anwendersoftwarekenntnisse zur Verfügung gestellt werden.

4.9 Im Servicefall Vertragsnummer, Software-Seriennummer, Windows- und Softwareversionsnummer bereitgehalten werden.

5. Zahlung

5.1 etimark stellt dem Kunden die, im Servicevertrag übernommenen, Leistungen im Voraus in Rechnung.

5.2 Soweit etimark Serviceleistungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten - vorstehend 2.3 -  auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden leistet, hat der Kunde zusätzlich zu der Pauschale die hierfür vorgesehenen Zuschläge lt. aktuell gültiger Servicepreisliste sowie die gegebenenfalls erhöhten Kosten der Anfahrt des Servicepersonals zu entrichten.

5.3 Erhält der Beauftragte von etimark nicht unverzüglich nach Ankunft in den Räumen des Kunden freien Zutritt zu den Geräten, so behält sich etimark vor, dem Kunden die jeweils geltenden Sätze für Wartezeit des Beauftragten zusätzlich in Rechnung zu stellen.

5.4 Die gemäß 3.1 b) zu ersetzenden oder auszutauschenden Teile werden von etimark dem Kunden geliefert und zu den jeweils gültigen Listenpreisen in Rechnung gestellt.

5.5 Die pauschale Servicegebühr, ebenso wie alle Lieferungen und Leistungen werden zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe berechnet und sind zur Zahlung ohne Abzug fällig unmittelbar nach Empfang der Rechnung von etimark.

6. Preisänderungen

6.1 etimark behält sich vor, bei einer Änderung des Tarifgehaltes bzw. der Tarifvereinbarung der Papierindustrie am Sitz von etimark die Servicegebühren bis zur Höhe der prozentualen Tariferhöhung zu erhöhen. Diese Veränderung ist dem Kunden mit einer Frist von drei Monaten vor der Veränderung schriftlich mitzuteilen.

6.2 Darüber hinaus ist etimark jederzeit berechtigt die Servicegebühren aus einem anderen als unter 6.1 vereinbartem Grunde zu ändern. Auch in diesem Falle hat etimark dem Kunden hiervon mindestens drei Kalendermonate zuvor schriftlich davon in Kenntnis zu setzen. In einem solchen Falle ist der Kunde berechtigt diesen Vertrag schriftlich mit einer Frist von 60 Tagen zu dem Tag, an welchem die Erhöhung sonst stattfinden würde, zu kündigen.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 etimark verpflichtet sich, die Servicearbeiten fachgerecht durchzuführen. Die Gewährleistung setzt voraus, dass die aufgetretenen Mängel und Schäden spätestens innerhalb einer Frist von drei Werktagen nach Entdecken durch den  Kunden schriftlich angezeigt werden. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne vorherige Genehmigung von etimark selbst Nachbesserungen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt.

 

7.2 etimark haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

a) die Haftung von etimark für die leicht fahrlässige Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden und der Höhe und dem Umfang des Auftragswertes.

b) die Haftungsbeschränkung gilt sowohl für vertragliche als auch für deliktische Ansprüche gegen etimark. Ansprüche des Kunden gegen etimark aus zwingender gesetzlicher Haftung bleiben unberührt

c) ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Kunde von dem Schaden und dem anspruchsbegründeten Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von zwei Jahren nach dem anspruchsbegründeten Ereignis.

d) der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Kunde auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

7.3 etimark haftet nicht für Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden. Eine Haftung für die Vernichtung oder Verfälschung aufgezeichneter Daten setzt in jedem Fall voraus, das der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbarem Datenmaterial rekonstruiert werden können. Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die etimark vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

8. Abtretungsverbot

8.1 Ohne schriftliche Zustimmung des anderen Vertragspartners ist kein Vertragspartner berechtigt, diesen Vertrag oder Ansprüche daraus abzutreten oder zu übertragen. Dies gilt jedoch nicht in Bezug auf Konzerngesellschaften von etimark. Auch ist etimark berechtigt, Serviceleistungen nach diesem Vertrag von Dritten ausführen zu lassen.

9. Datenschutz

9.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, Daten und Informationen des anderen Vertragspartners, die als vertraulich gelten, geheim zu halten.

9.2 etimark verpflichtet sich, personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen ihrer Datenschutzerklärung in der jeweils gültigen Fassung zu verarbeiten.

10. Dauer des Vertrages und Beendigung

10.1 Dieser Vertrag tritt zu dem im Systemschein unter Vertragsbeginn angegebenen Tag in Kraft.

10.2 Der Vertrag ist auf die im Systemschein angegebene Zeit geschlossen und kann danach von jedem Vertragspartner unter Einhaltung der angegebenen Kündigungsfrist zum Ende der Vertragslaufzeit in Schriftform gekündigt werden.

10.3 Unbeschadet bleibt das Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen, jedoch verpflichten sich die Parteien gegenseitig, vor Ausspruch einer Kündigung aus wichtigem Grunde, dem anderen Teil den Verletzungsbestand schriftlich mitzuteilen mit der Aufforderung innerhalb von 14 Tagen den Verletzungsbestand zu beheben. Kommt der andere Teil dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, ist der verletzte Teil zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde unbeschadet weiterer Rechtsbehelfe berechtigt.

11. Anwendbares Recht, Nebenabreden, Schlussbestimmungen

11.1 Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

11.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Friedberg (Hessen), wenn der Kunde Kaufmann ist oder wenn er seinen Wohnsitz im Ausland hat oder wenn sein Aufenthalt unbekannt ist.

11.3 Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

11.4 Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, etwaige unwirksame oder nichtige Bestimmungen nach Möglichkeit durch andere, ihnen im wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende Bestimmungen, zu ersetzen.

 

* Unter Service Management-System ist ein Fernwartungsmodul zu verstehen, welches etimark in die Lage versetzt aus der Servicezentrale  den Service durchzuführen.