Recycling von Verpackungen und Etiketten

8 Experten-Tipps zum Recycling von Verpackungen und Etiketten

1. Wer hat Einfluss auf die Entwicklung einer nachhaltigen Verpackung

Bei der Entwicklung einer nachhaltigen Verpackung sind, neben der späteren Recycelbarkeit sowie den Umwelt- und Klimaschutzinteressen, viele weitere Interessen – sowohl unternehmensintern als auch der Kunden, Händler und Logistikdienstleister - zu berücksichtigen. So muss auch eine nachhaltige Verpackung als Werbeträger dienen, den Endkunden ansprechen, das Produkt sicher verpacken und vor Beschädigungen schützen, leicht zu transportieren und zu lagern sein und nicht zuletzt den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

2. Warum ist das Recycling von Verpackungen so wichtig?

Mit Ausnahme verschiedener Pfandsysteme, werden Verpackungen von Produkten in der Regel nicht wiederverwendet.

Um diese Verpackungsabfälle einem späteren Recyclingprozess zuführen zu können, sollten Verpackungen dem Endverbraucher das Sammeln und Trennen von Verpackungsabfällen so einfach wie möglich gestalten und einen Hinweis auf die richtige Entsorgung enthalten. Für die Sammlung der Verpackungsrohstoffe stehen dem Verbraucher sowohl der gelbe Sack (für Kunststoffe, Aluminium, Weißbleche und Getränkekartons), die Papiertonne als auch der Glascontainer bereit.

Die gesammelten Wertstoffe werden anschließend maschinell (nicht manuell) sortiert, mechanisch und chemisch recycelt und stehen der Industrie danach idealerweise als Sekundärrohstoffe bzw. Rezyklate für die Produktion neuer Waren und Verpackungen zur Verfügung. Daher ist es besonders wichtig, Materialverluste innerhalb dieser Kreislaufwirtschaft zu vermeiden.

3. Welche Materialempfehlungen gibt es für die Entwicklung einer recyclingfähigen Verpackung?

Besonders gut zu recyceln sind Verpackungen aus Glas, Papier, Pappe, Karton, Aluminium und eisenhaltigen Metallen. Die höchsten Recyclingquoten erzielen allerdings PP, PE und transparentes PET.

Grundsätzlich empfiehlt sich die Verwendung von Monomaterialien bei der Verpackungsentwicklung. Jedoch kann auch der Einsatz von Material-Kombinationen aus anderen umweltrelevanten Gesichtspunkten (wie zum Beispiel einer längeren Haltbarkeit der verpackten Produkte) sinnvoll sein und muss daher abgewogen werden. Um eine Verschmutzung des Rezyklats mit Farbresten zu vermeiden, sollte die Verpackung möglichst nicht oder nur gering gefärbt sein.

Unbedingt zu vermeiden ist der Einsatz von Multilayer-Kunststoffen und Multimaterial-Kombinationen, die sich nicht sauber trennen lassen. Ebenso sollten Füllstoffe bzw. Dichteveränderungen bei Kunststoffen, ruß-basierte schwarze Einfärbungen sowie bioabbaubare Kunststoffe vermieden werden, die sich nicht über das Duale System recyceln lassen.

4. Wie kann die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und Etiketten optimiert werden?

Zur Schonung unserer Ressourcen und für einen optimalen Recyclingprozess stellt in vielen Fällen eine Reduktion der Materialstärke sowohl der Verpackung als auch des verwendeten Etiketts eine einfache und zugleich effektive Lösung dar.

Bei der Materialauswahl sollte die Entscheidung auf Materialien fallen, die entweder sortenrein als Einheit recycelt oder leicht maschinell getrennt werden können. Die Kombinationen von Verpackungen mit großen Banderolen und Sleeves aus verschiedenen Materialien (Joghurtbecher, Trinkflaschen aus Plastik mit Banderolen aus Pappe etc.) gilt es daher zu vermeiden.

Verwendete Klebstoffe sollten, auch im Hinblick auf den Einsatz von Etiketten, wasserlöslich bzw. abwaschbar sein, sofern der spätere Einsatzbereich der Verpackung dies erlaubt.

Auch die Größe der verwendeten Etiketten hat einen Einfluss auf die Sortierbarkeit einer Verpackung. Wird ein großer Teil (>50%) der Verpackung durch das Etikett abgedeckt, wird eine maschinelle Identifizierung und Sortierung des Verpackungsmaterials erschwert bzw. unmöglich.

Eine starke Einfärbung des Materials ist ebenfalls nachteilig für den Recyclingprozess. Insbesondere schwarze Verpackungen sind zu vermeiden, da diese auf den Förderbändern der Sortieranlagen nicht richtig erkannt und folglich ebenfalls nicht maschinell sortiert werden können.

Um eine Verschmutzung der Rezyklats zu vermeiden, sollte zu guter Letzt auf eine komplette Restentleerbarkeit der Verpackung geachtet werden.

5. Welche Art von Verpackung empfindet der Verbraucher als umweltfreundlich?

Obwohl der Preis immer noch der wichtigste Entscheidungsfaktor für eine Kaufentscheidung bleibt, geben mehr als die Hälfte der befragten Verbraucher an, auf eine umweltfreundliche Verpackung zu achten. Doch was nimmt der Verbraucher als umweltfreundlich wahr?

Laut einer Studie von PWC sind dies in erster Linie wiederbefüllbare Behälter, plastikfreie Produkte und Verpackungen, regionale erzeugte Zutaten und Recyclingfähigkeit. 28% der befragten Verbraucher gaben an, ausschließlich umweltfreundlich verpackte Produkte zu kaufen, wobei sie Papier- und Kartonmaterialien sowie Glas präferieren und sensibel auf unnötige Verpackung reagieren.

6. Was ist der Mindeststandard für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen?

Die dualen Systeme sowie beauftragte Verpackungsentsorger müssen gewisse Mindestquoten hinsichtlich der Verwertungsqualität erfüllen. Die Einhaltung dieser Quoten ist grundsätzlich die Aufgabe der dualen Systeme und Entsorger. Diese geben daher finanzielle Anreize, damit der Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG für systembeteiligungspflichtige Verpackungen eingehalten wird.

Dieser Standard umfasst folgende Kriterien:

  1. Eine Sortier- und Verwertungsinfrastruktur muss vorhanden sein.
  2. Die Verpackung muss sortierbar sein, die Verpackungskomponenten müssen, soweit erforderlich, trennbar sein.
  3. Es dürfen keine Recyclingunverträglichkeiten vorhanden sein, die ein Recycling in der Praxis verhindern könnten.

Laut des Verpackungsgesetz gelten darüber hinaus folgende Quoten für die Verwertbarkeit von Verpackungsmaterialien, zu deren Erreichung alle Systembeteiligten beitragen müssen:

 

7. Wie wird Recyclingfähigkeit messbar?

Sobald eine Verpackung beteiligungspflichtig am Dualen System wird, muss der Grad ihrer Recyclingfähigkeit messbar sein.

Diverse Institute, wie Recycle Me, der Grüne Punkt, PreZero SPOT und Circulate, bieten verschiedene Mess- und Bewertungsmethoden zur Bemessung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung an. Die Bewertung kann in vielen Fällen über einen Online-Fragebogen oder eine Software erfolgen.

Auch wenn jedes Institut seine eigenen Bewertungskriterien festlegen kann, sollte als Bemessungsgrundlage immer der Mindeststandard gemäß des Verpackungsgesetzes 1 und 2 definiert werden. 

8. Was wird die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle zukünftig regeln?

Die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen einschließlich verwendeter Etiketten sind aktuell sehr unterschiedlich in den einzelnen Ländern der EU geregelt. Die europaweite Verordnung zu Verpackungen und Verpackungsabfällen befindet sich allerdings bereits in Verhandlung und soll 2025 in Kraft treten.

Für Hersteller von Produkten und Verpackungen bedeutet das Inkrafttreten dieser Verordnung eine ganze Reihe neuer Anforderungen, die stufenweise eingeführt werden. So soll ab 2030 bereits jede in der EU auf den Markt gebrachte Verpackung unzulässig sein, die nicht mindestens zu 70 Prozent recycelbar ist.

Ab 2035 müssen Verpackungen zudem die Anforderungen an die großmaßstäbliche Recyclingfähigkeit (tatsächliche Recyclingleistung) erfüllen.

Die neue EU-Verordnung sieht außerdem weitere Regelungen zur Dokumentationspflicht, zum Mindest-Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen, zur Kompostierbarkeit, zur Minimierung und zur Wiederverwendbarkeit von Verpackungen (Kapitel I) vor. Darüber hinaus ergeben sich weitreichende Etikettierungs-, Kennzeichnungs- und Informationspflichten (Kapitel II) mit entsprechenden Deadlines.

Der konkrete Vorschlag für die  VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG  kann hier eingesehen werden.

Quellen

Recyclingfähigkeit von Verpackungen“, Barbara Krauß, Recycle Me

Packaging – going green”, PricewaterhouseCoopers GmbH

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG“, Europäische Kommission

Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG“, Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

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