GHS Etiketten

Gefahrstoffetiketten – Kennzeichnung nach GHS/CLP-Verordnung

Zur Kennzeichnung von chemischen Stoffen sind bestimmte Etiketten notwendig. Diese Gefahrstoffetiketten haben ein ganz bestimmtes Aussehen und enthalten Informationen, die in der GHS bzw. früher CLP-Verordnung festgelegt sind.

Was sind Gefahrstoffetiketten

Gefahrstoffetiketten haben die Aufgabe, Verbraucher auf chemische Stoffe und deren Gefahren hinzuweisen. Giftige und gesundheitsgefährdende Stoffe werden durch Gefahrstoffetiketten also deutlich gekennzeichnet und werden weltweit erkannt.  

Informationen, wie Lieferantendaten, Nennmenge, Produktidentifikationen, Signalwort, Hinweise zu Gefahren und Sicherheit, sowie das Gefahrstoffpiktogramm sind auf den Etiketten vorhanden. Alle Infos sollten dauerhaft und deutlich lesbar sein. Gekennzeichnet werden die Produkte vom Hersteller, Importeur oder Händler bevor sie in den Verkauf gelangen. Die Größe des Etiketts richtet sich nach dem Volumen des Inhalts. Das Gefahrstoffpiktogramm muss mindestens 1/15 des Etikettes entsprechen und verbildlicht nochmals die Gefahr.

Die Gefahrstoff-Piktogramme

Seit dem 1. Dezember 2010 müssen „reine” chemische Substanzen nach der neuen GHS/CLP-Verordnung mit Gefahrstoffetiketten gekennzeichnet werden. Die Übergangszeit, in der die alten Symbole noch genutzt werden konnten, ist vorbei. Die bisher verwendeten orangefarbigen Gefahrstoffpiktogramme wurden durch neue rautenförmige Gefahrstoffpiktogramme auf weißem Untergrund mit roter Umrandung ersetzt.

Diese neuen Gefahrstoffpiktogramme für reine chemische Substanzen ergänzen die REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Für den Einsatz der neuen Gefahrstoffpiktogramme gelten folgende Übergangsfristen innerhalb der EU: "Reine" chemische Substanzen müssen spätestens ab dem 01.12.2010 und Stoffgemische von chemischen Substanzen ab dem 01.06.2015 gemäß den neuen Vorschriften gekennzeichnet werden.

Normen und gesetzliche Regelungen

  • GHS-Verordnung
  • CLP-Verordnung
  • EG Verordnung Nr. 1272/2008

Nützliche Links

Das Umweltbundesamt (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) hat auf seiner Homepage ausführliche Informationen zum Thema Globally Harmonised System zusammengestellt:
http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/ghs.htm

Hier können Sie die offiziellen Gefahrstoffpiktogramme nach GHS / CLP- Verordnung in Druckqualität herunterladen:
http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/pictograms.html

Die Vorteile

  • Normengerechte Kennzeichnung nach GHS / CLP- Verordnung
  • Vorgedruckt: Gefahrstoffetiketten mit GHS Piktogrammen für Ihre Weiterverarbeitung
  • Speziell für Ihre Anwendung: z.B. Etiketten für Seetransporte gem. BS5609
  • Zwei- oder mehrfarbige Drucksysteme: Für direkten Eindruck der GHS-Symbole in ihrer Produktion

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