GHS Etiketten

Gefahrstoffetiketten – gesetzeskonforme Kennzeichnung nach GHS/CLP-Verordnung

Die Kennzeichnung von chemischen Stoffen mit Gefahrstoffetiketten ist gesetzlich vorgeschrieben und weltweit standardisiert. Gemäß der GHS-Verordnung (Globally Harmonized System) und der europäischen CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) müssen gefährliche Substanzen eindeutig gekennzeichnet werden – für maximale Sicherheit im Umgang mit Chemikalien.

Was sind Gefahrstoffetiketten?

Gefahrstoffetiketten sind spezielle Etiketten zur Kennzeichnung von gefährlichen chemischen Stoffen und Gemischen. Sie informieren über potenzielle Gesundheits-, Umwelt- und Sicherheitsrisiken und sorgen für eine einheitliche Verständlichkeit – weltweit und branchenübergreifend.

Ein normgerechtes Gefahrstoffetikett enthält:

  • Standardisiertes GHS-Piktogramm
  • Signalworte: „Gefahr“ oder „Achtung“
  • Gefahrenhinweise (Hazard Statements bzw. H-Sätze)
  • Sicherheitshinweise (Precautionary Statements bzw. P-Sätze)
  • Produktidentifikation (Product Identifier)
  • Nennmenge des Stoffes oder Gemisches
  • Lieferantenangaben (Supplier Identification): Name, Anschrift und Telefonnummer
  • ergänzende Gefahrenhinweise für Gefahrstoffe in der EU (EUH-Sätze)

Die Etiketten müssen dauerhaft haltbar und gut lesbar auf einer oder mehrerer Flächen der Verpackung angebracht sein, die den Stoff enthält. Ihre Größe richtet sich nach dem Volumen des Behälters. Das Gefahrstoffpiktogramm muss mindestens 1/15 der Etikettenfläche einnehmen.

GHS-Piktogramme: Neue Standards für die Gefahrstoffkennzeichnung

Seit dem 1. Dezember 2010 ist die Kennzeichnung „reiner“ chemischer Stoffe nach der GHS/CLP-Verordnung verpflichtend. Die früher verwendeten orangefarbenen Symbole wurden durch rautenförmige GHS-Piktogramme mit rotem Rahmen und weißem Hintergrund ersetzt.

Für Stoffgemische gilt die Kennzeichnungspflicht seit dem 1. Juni 2015. Die neuen Gefahrstoffpiktogramme ergänzen die REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

 

Normen und gesetzliche Regelungen für Gefahrstoffetiketten

Die rechtliche Basis für die Kennzeichnungspflicht bildet:

Nützliche Links

Die Vorteile unserer Gefahrstoffetiketten

  • Gesetzeskonforme Kennzeichnung nach GHS/CLP-Verordnung
  • Individuelle Formaten und Materialien abgestimmt auf Ihre Produkte, Verpackung und Industrieanforderungen
  • Materialien und Druckfarben für anspruchsvolle Anforderungen, wie z.B. Seetransport gemäß BS5609
  • Flexible Druckoptionen: Blanko- oder Vordrucketiketten für Ihre Etikettendrucksysteme oder fertig bedruckte GHS-Etiketten aus unserer Etikettendruckerei
  • Passende zwei- oder mehrfarbige Drucksysteme für Ihren hausinternen Druck von Etiketten mit Gefahrstoffsymbolen

Ihre Vorteile mit etimark als Etikettenhersteller

  • Über 50 Jahre Erfahrung in der Herstellung von Kennzeichnungs- und Spezialetiketten
  • Eigene Produktion „Made in Germany“: kurze Lieferwege, schnelle Umsetzung und große Produktionskapazitäten.
  • Persönliche Beratung – auf Wunsch auch durch unseren Außendienst vor Ort
  • Komplette Lösungen aus einer Hand: Etiketten, Drucksysteme und automatische Etikettieranlagen
  • Individuelle Vereinbarungen (zu Sicherheitsbeständen, Verpackungsvorgaben etc.) und Rahmenverträge (für langfristige Preisvereinbarungen und -stabilität) möglich

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